Allgemeine Geschäftsbedingungen Site4Work
Allgemeine Geschäftsbedingungen Site4Work
Die Partnerschaftsgesellschaft Site4Work (im Folgenden: Site4Work) ist bei der Handelskammer unter der Nummer 78132460 eingetragen und hat ihren Sitz in der Rozengracht 218 (1016NL) in Amsterdam.
Artikel 1 - Begriffsbestimmungen
- In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe im folgenden Sinne verwendet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
- Angebot: Jedes Angebot oder jede Offerte an den Kunden zur Erbringung von Dienstleistungen durch Site4Work.
- Abonnement: das monatliche Abonnement, das es dem Kunden ermöglicht, eine Website zu entwickeln, oder das es dem Kunden ermöglicht, die von Site4Work entwickelte Website zu mieten oder zu hosten.
- Erstellung von Inhalten: Der Prozess der Ideenfindung, der Gestaltung von schriftlichen und visuellen Inhalten im weitesten Sinne und in jedem Format.
- Dienstleistungen: Die von Site4Work angebotenen Dienstleistungen sind die Entwicklung von Websites, die dem Kunden über ein Abonnement zur Verfügung gestellt werden, die Registrierung von Domainnamen, die Erstellung von Inhalten und Designs, verschiedene Marketingdienstleistungen sowie Social Media Management.
- SaaS-Dienst: Die von Site4Work angebotenen Dienstleistungen bestehen darin, die von Site4Work entwickelte Website auf der von Site4Work verwendeten Plattform zu hosten.
- Dienstanbieter: Site4Work bietet dem Kunden Dienstleistungen an, im Folgenden: Site4Work.
- Kundedie natürliche oder juristische Person, die in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes handelt, die Site4Work beauftragt hat, die Site4Work Projekte für von Site4Work erbrachte Leistungen erteilt hat oder der Site4Work ein Angebot gemäß einem Vertrag gemacht hat.
- Vereinbarung: alle Verträge und sonstigen Verpflichtungen zwischen dem Auftraggeber und Site4Work, sowie Angebote von Site4Work für Dienstleistungen, die Site4Work für den Auftraggeber erbringt, die vom Auftraggeber akzeptiert und von Site4Work angenommen und ausgeführt wurden, mit denen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen eine untrennbare Einheit bilden.
Artikel 2 - Anwendbarkeit
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von Site4Work, jeden Vertrag zwischen Site4Work und dem Kunden und jeden von Site4Work angebotenen Service.
- Vor Abschluss eines (Fern-)Vertrages erhält der Auftraggeber Zugang zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollte dies nicht möglich sein, wird Site4Work dem Auftraggeber mitteilen, wie er die allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen kann.
- Eine Abweichung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht möglich. In Ausnahmefällen kann von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich mit Site4Work vereinbart wurde. Die Bedingungen des Auftraggebers finden ausdrücklich keine Anwendung.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Zusatz-, Änderungs- und Folgeaufträge des Auftraggebers.
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
- Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder nichtig sind, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft, und die nichtige(n) Bestimmung(en) wird (werden) durch eine Bestimmung ersetzt, die den gleichen Zweck wie die ursprüngliche Bestimmung hat (haben).
- Unklarheiten über den Inhalt, die Auslegung oder Situationen, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, werden nach dem Geist dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beurteilt und erklärt. Die Vereinbarungen im Vertrag sind führend und haben Vorrang vor diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Die Anwendbarkeit der Abschnitte 7:404 und 7:407 (2) des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag zwischen den Parteien können vom Kunden nicht auf einen Dritten übertragen werden, es sei denn, Site4Work erteilt dem Kunden vorher seine ausdrückliche Zustimmung. Site4Work steht es frei, dies an weitere Bedingungen zu knüpfen.
- Wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf sie/ihn Bezug genommen, so ist dies auch als Bezugnahme auf ihn/sie auszulegen, sofern und soweit dies zutrifft.
Artikel 3 - Das Angebot
- Alle Angebote von Site4Work sind freibleibend, es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben. Wenn das Angebot begrenzt oder unter bestimmten Bedingungen gültig ist, muss dies ausdrücklich im Angebot angegeben werden.
- Site4Work ist an ein Angebot nur gebunden, wenn der Kunde die Annahme innerhalb von 30 Tagen schriftlich bestätigt. Site4Work ist jedoch berechtigt, einen Vertrag mit einem potentiellen Kunden aus einem für Site4Work begründeten Grund abzulehnen.
- Das Angebot enthält eine Beschreibung der angebotenen Dienstleistungen. Die Beschreibung ist hinreichend detailliert, um dem Kunden eine sachgerechte Beurteilung des Angebots zu ermöglichen. Offensichtliche Fehler oder Irrtümer im Angebot sind für Site4Work nicht bindend. Die im Angebot enthaltenen Bilder und Daten sind nur ein Anhaltspunkt und können keinen Grund für eine Entschädigung oder Auflösung des Vertrages darstellen. Alle Angebote werden auf der Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten erstellt. Angebote erlöschen, wenn die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten falsch oder unvollständig sind.
- Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Folgeaufträge.
- Die im Angebot von Site4Work genannten Lieferfristen und -termine sind Richtwerte, deren Überschreitung den Auftraggeber nicht zur Auflösung oder zum Schadenersatz berechtigt, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
- Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet Site4Work nicht dazu, einen Teil der im Angebot enthaltenen Gegenstände zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises zu liefern.
Artikel 4 - Abschluss des Abkommens
- Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem der Kunde ein Angebot oder einen Vertrag von Site4Work annimmt, indem er ein unterschriebenes Exemplar (eingescannt oder im Original) an Site4Work zurückschickt oder dem Angebot ausdrücklich und eindeutig per E-Mail zustimmt.
- Site4Work ist nicht an ein Angebot gebunden, wenn der Kunde vernünftigerweise erwarten konnte oder hätte verstehen müssen, dass das Angebot einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthält. Der Kunde kann aus diesem Irrtum oder Schreibfehler keine Rechte ableiten.
- Jeder mit Site4Work geschlossene Vertrag oder jedes vom Kunden an Site4Work vergebene Projekt steht dem Unternehmen zu und nicht einer einzelnen Person, die mit Site4Work verbunden ist.
- Wenn der Kunde einen bereits bestätigten Vertrag storniert, werden ihm die bis dahin tatsächlich entstandenen Kosten (einschließlich des Zeitaufwands) in Rechnung gestellt.
- Das Rücktrittsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen, sofern nicht anders vereinbart.
- Wird der Vertrag von mehr als einem Auftraggeber geschlossen, so haftet jeder Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Artikel 5 - Dauer des Abkommens
- Wenn und soweit ein Vertrag zwischen dem Kunden und Site4Work geschlossen wurde, beträgt die Laufzeit dieses Vertrages in jedem Fall ein Jahr, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Nach Ablauf des ersten Abonnementzeitraums verlängert sich der Vertrag (als Abonnement) jeweils stillschweigend um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, es sei denn, der Kunde oder Site4Work haben den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen vereinbarten Zeitraums schriftlich gekündigt. Eine Kündigung des Vertrages ist erst nach Ablauf eines Jahres möglich.
- Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jedes Jahr um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, es sei denn, der Kunde oder Site4Work haben den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende der vereinbarten Laufzeit schriftlich gekündigt.
- Sowohl der Kunde als auch Site4Work können den Vertrag aufgrund eines zurechenbaren Versäumnisses bei der Erfüllung des Vertrages auflösen, wenn die andere Partei schriftlich in Verzug gesetzt und ihr eine angemessene Frist zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gesetzt wurde und sie diese zurechenbar nicht erfüllt. Dies gilt auch für die Zahlungs- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.
- Die Auflösung des Vertrages berührt nicht die Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers, wenn Site4Work zum Zeitpunkt der Auflösung Arbeiten oder Leistungen erbracht hat.
- Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages schuldet der Kunde Site4Work die bis dahin tatsächlich entstandenen Kosten auf Basis des festgelegten (Stunden-)Satzes. Dabei ist die (Stunden-)Anmeldung von Site4Work führend.
- Sowohl der Kunde als auch Site4Work können den Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne weitere Inverzugsetzung ganz oder teilweise schriftlich kündigen, wenn für eine der Parteien ein Zahlungsaufschub gewährt wurde, der Konkurs beantragt wurde oder das betroffene Unternehmen durch Liquidation oder auf andere Weise als durch Fusion oder Umstrukturierung des Unternehmens endet. Wenn eine der oben genannten Situationen eintritt, ist Site4Work niemals verpflichtet, bereits erhaltene Gelder zurückzuerstatten und/oder Schadenersatz zu leisten.
- Alle nachvertraglichen Verpflichtungen aus diesen Bedingungen und dem Vertrag, die ihrer Natur nach auch nach der Auflösung des Vertrags fortbestehen sollen, überdauern die Auflösung. Dies betrifft auf jeden Fall die Bestimmungen über Vertraulichkeit, Rechte an geistigem Eigentum, Haftung und Streitbeilegung sowie die Bestimmungen über die Rechtswahl.
Artikel 6 - Durchführung des Abkommens
- Site4Work wird sich bemühen, den Vertrag mit der größtmöglichen Sorgfalt zu erfüllen, die von einem guten Auftragnehmer erwartet werden kann. Alle Dienstleistungen werden auf der Grundlage einer Verpflichtung zur bestmöglichen Leistung erbracht, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich ein detailliert beschriebenes Ergebnis vereinbart.
- Site4Work ist bei der Erbringung der Leistungen nicht verpflichtet, Weisungen des Auftraggebers zu befolgen, wenn diese den Inhalt oder Umfang der vereinbarten Leistungen verändern. Entsteht durch die Weisungen ein Mehraufwand für Site4Work, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mehr- oder Zusatzkosten entsprechend zu vergüten.
- Site4Work ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Dritte mit der Erbringung der Dienstleistungen zu beauftragen.
- Wenn Site4Work aufgrund eines Ersuchens oder einer Anordnung einer staatlichen Stelle und/oder einer gesetzlichen Verpflichtung Arbeiten in Bezug auf Daten des Auftraggebers durchführt, gehen die damit verbundenen Kosten ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.
- Im Falle von Änderungen kann Site4Work die Erbringung des Dienstes mit der geänderten Version der Software fortsetzen. Site4Work ist niemals verpflichtet, bestimmte Funktionalitäten und/oder spezifische Eigenschaften beizubehalten, zu ändern oder hinzuzufügen.
- Der Quellcode sowie die technische Dokumentation der Website sind zu jeder Zeit vom Nutzungsrecht ausgeschlossen oder unterliegen der Übertragung an den Kunden.
- Sowohl der Auftraggeber als auch Site4Work sind berechtigt, Änderungen am Umfang und/oder Inhalt der erworbenen Dienstleistung vorzunehmen. Die damit verbundenen Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Kunde wird hierüber so früh wie möglich informiert. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, müssen sich die Parteien miteinander beraten. Der Kunde kann den Vertrag nur dann zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung schriftlich kündigen, wenn die Änderungen nicht mit Änderungen der einschlägigen Gesetze oder Verordnungen zusammenhängen oder wenn Site4Work die Kosten der Änderung trägt.
- Site4Work ist nicht verpflichtet, dem Kunden einen physischen Datenträger mit der Software zur Verfügung zu stellen.
- Soweit Site4Work vertragsgemäß auch die Daten des Auftraggebers sichert, wird Site4Work vertragsgemäß zu festgelegten Zeitpunkten eine Sicherung vornehmen und diese entsprechend der vereinbarten Frist aufbewahren. Der Kunde ist jedoch selbst für die Einhaltung seiner gesetzlichen Aufbewahrungs- und Verwaltungspflichten verantwortlich.
- Site4Work ist berechtigt, aber niemals verpflichtet, die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Kohärenz der zur Verfügung gestellten Ausgangsmaterialien, Anforderungen oder Spezifikationen zu überprüfen und, falls Mängel festgestellt werden, die vereinbarten Arbeiten auszusetzen, bis der Auftraggeber die betreffenden Mängel beseitigt hat.
- Soweit nicht anders vereinbart, ist Site4Work berechtigt, bei der Entwicklung, Gestaltung oder Anpassung des Designs Bilder, Software und Komponenten Dritter, einschließlich Stockfotos und Open Source Software, zu verwenden. Der Auftraggeber stellt Site4Work ausdrücklich von Ansprüchen Dritter wegen der Verwendung der vorgenannten Gegenstände frei.
- Site4Work bewahrt die Quelldateien der Entwürfe so lange auf, wie Site4Work Leistungen für den Auftraggeber erbringt oder es wahrscheinlich ist, dass Site4Work Leistungen für den Auftraggeber erbringen wird. Nach Ablauf dieser Frist ist Site4Work berechtigt, die Quelldateien zu löschen. Erteilt der Auftraggeber erst nach Ablauf dieser Frist Folgeaufträge zu diesem Entwurf, ist Site4Work berechtigt, die Neuentwicklung, Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung dieser Quelldateien in Rechnung zu stellen.
- Soweit vereinbart ist, dass Site4Work Inhalte einstellt oder Anpassungen am Social-Media-Account des Auftraggebers vornimmt, gewährt der Auftraggeber Site4Work zu diesem Zweck Zugang zu allen von ihm verwalteten Orten, Diensten und Social Media, soweit dies für die wirksame Durchführung des Vertrages vernünftigerweise erforderlich ist.
Artikel 7 - Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle von Site4Work angeforderten Informationen sowie relevante Anlagen und damit zusammenhängende Informationen und Daten rechtzeitig bzw. vor Beginn der Arbeiten und in der gewünschten Form für die korrekte und effiziente Durchführung des Vertrages zur Verfügung zu stellen. Andernfalls ist Site4Work möglicherweise nicht in der Lage, die betreffenden Dokumente vollständig auszuführen und/oder zu liefern. Die Folgen einer solchen Situation gehen in jedem Fall zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers.
- Site4Work ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der ihr zur Verfügung gestellten Informationen zu überprüfen oder den Kunden hinsichtlich der Informationen zu aktualisieren, wenn sich diese im Laufe der Zeit geändert haben, noch ist Site4Work für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Site4Work für Dritte erstellten und/oder im Rahmen des Vertrages an Dritte übermittelten Informationen verantwortlich.
- Site4Work kann, wenn dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist, zusätzliche Informationen anfordern. Andernfalls ist Site4Work berechtigt, die Arbeiten bis zum Erhalt der Informationen einzustellen, ohne dem Auftraggeber gegenüber zu irgendeinem Schadensersatz verpflichtet zu sein. Der Auftraggeber hat Site4Work unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Bekanntwerden der geänderten Umstände darüber zu informieren.
- Der Kunde ist verpflichtet, alle technischen Sicherheitsvorkehrungen und sonstigen Einrichtungen der Site4Work-Website zu schützen und die auf der Website ruhenden geistigen Eigentumsrechte zu respektieren.
- Der Kunde stellt geeignete Geräte und eine Umgebung für die Nutzung zur Verfügung.
Artikel 8 - Entwicklung von Entwürfen und Haustypen
- Der Auftraggeber hat alle Wünsche und Anforderungen an die Entwicklung eines Entwurfs schriftlich festzulegen. Site4Work kann hiervon in Absprache mit dem Auftraggeber abweichen, wenn dies zur Erreichung des gewünschten Ergebnisses notwendig und/oder wünschenswert erscheint.
- Die Entwicklung des Geschmacksmusters erfolgt, sofern die Vertragsparteien nicht eine andere Arbeitsmethode vereinbaren, nach der folgenden Arbeitsmethode in 4 Phasen:
- Phase I: Konzeptentwicklung. Die Parteien beraten sich gegenseitig, um die Wünsche des Kunden in einen Entwurf umzusetzen. Dabei sind die Angaben des Kunden u. a. zur Anzahl und zu den optischen Merkmalen entscheidend. Site4Work erstellt dann einen Kostenvoranschlag, den der Kunde gemäß der vereinbarten Methode genehmigen oder ablehnen muss.
- Phase II: Visualisierung. Nach Freigabe des Angebots wird je nach Produkt ein geeigneter Entwurf erstellt, der sich in den Hausstil des Kunden einfügt oder der Ausgangspunkt für den Hausstil des Kunden ist und als Grundlage für die weitere kreative Ausarbeitung dient. Site4Work stellt eine Anzahl von Skizzen zur Verfügung, aus denen ein oder mehrere Entwürfe ausgewählt werden können. Die ausgewählte(n) Skizze(n) wird (werden) entwickelt. Nach Freigabe eines solchen Entwurfs sowie des dafür erstellten Angebots kann dieser Entwurf als Produkt des Auftraggebers betrachtet werden, das als Grundlage für die weitere kreative Ausarbeitung dient. Der Kunde erhält bis zu 3 Entwürfe, von denen er einen auswählen kann. Der Entwurf der ersten Wahl wird ausgeführt und die Farbvarianten können vom Kunden gewählt werden.
- Phase III: Rückmeldung. Ein solches Produkt wird dann nach den Anweisungen des Kunden weiter verfeinert. Dabei hat der Kunde das Recht auf X Anpassungen, die von Site4Work bei Vertragsabschluss festgelegt werden. Der Kunde ist verpflichtet, den Hausstil innerhalb einer Frist von maximal 7 Tagen zu prüfen und/oder zu genehmigen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Frist vereinbart wurde. Die Parteien können vereinbaren, dass der Kunde nach einer ersten Freigabe zu einer weiteren Anzahl von Anpassungen berechtigt ist. Sind mehrere Anpassungsrunden erforderlich oder werden größere Änderungen verlangt, kann ein zusätzliches Honorar berechnet werden.
- Phase IV: Übergabe. Nach der in Phase III genannten Bedenkzeit ist das entwickelte Design endgültig, sofern hier keine Anpassungen/Feedback vorgenommen wurden. Andernfalls nimmt Site4Work eine letzte Anpassungsrunde vor, nach der der Entwurf endgültig ist. Entsprechend dem Angebot oder der Vereinbarung erhält der Kunde den Entwurf.
- Der Auftraggeber erhält nur eine begrenzte, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung des grafischen Entwurfs. Alle früheren Entwürfe und Skizzen sowie andere Produkte bleiben Eigentum von Site4Work und können vom Kunden nicht verwendet werden, es sei denn, es werden weitere Vereinbarungen darüber getroffen.
- Es ist dem Kunden untersagt, ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung Änderungen an den Entwürfen von Site4Work vorzunehmen (oder vornehmen zu lassen).
Artikel 9 - Erstellung von Inhalten
- Site4Work kann bei Beauftragung die Erstellung von Inhalten im Rahmen der Marketingdienstleistungen oder anderweitig übernehmen. Eine allfällige Garantie beschränkt sich dabei auf das, was ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Der Auftraggeber teilt Site4Work vor Beginn der Arbeiten schriftlich alle Umstände mit, die von Bedeutung sind oder sein können, einschließlich aller Punkte und Prioritäten, die der Auftraggeber zu beachten wünscht.
- Die Erstellung von Inhalten ist ein Ausdruck von Kreativität und Geschmack. Wenn der Auftraggeber dem von Site4Work verwendeten Angebot zustimmt, bedeutet dies auch, dass der Auftraggeber dem eigenen Ansatz und Stil von Site4Work zustimmt. Site4Work ist berechtigt, die Arbeiten nach eigenen technischen und gestalterischen Gesichtspunkten auszuführen, sofern dies nicht ausdrücklich vom Auftraggeber vorgegeben wird. Alle spezifischen Anforderungen und Wünsche des Auftraggebers müssen von den Parteien gemeinsam schriftlich festgehalten werden.
- Wenn Site4Work gezwungen ist, zusätzliches Material, zusätzlichen Raum oder das Fachwissen Dritter anzumieten, um den Vertrag effektiv auszuführen, oder wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass mehr Zeit benötigt wird, können dafür während des Vertrags zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden, all dies auf der Grundlage einer Nachkalkulation. Site4Work wird den Auftraggeber hierüber rechtzeitig informieren. Der Auftraggeber muss hierzu sein schriftliches Einverständnis geben.
- Site4Work kann vom Auftraggeber zusätzliche Vereinbarungen über die Ausführung, die Kosten oder die Dauer des Vertrages verlangen, wenn nach Ansicht von Site4Work die Witterungsverhältnisse oder andere äußere Faktoren eine effektive Ausführung des Vertrages verhindern. Solche Umstände können in einem solchen Fall die Ausführung zusätzlicher Arbeiten zur Folge haben.
- Das Urheberrecht an den Werken von Site4Work steht ausschließlich Site4Work zu, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Erlaubnis zur Nutzung eines Werkes durch den Kunden wird nur vorab schriftlich in Form einer Lizenz erteilt, wie sie von Site4Work im Angebot nach Art und Umfang beschrieben wird. Hinsichtlich der Übertragbarkeit von Urheberrechten, Namensrechten an einem Werk oder der Verletzung von Urheberrechten durch Site4Work gilt § 25 UrhG.
- Verlangt der Auftraggeber das Eigentum an den Werken, so kann dieses nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Site4Work übertragen werden, wobei zusätzliche Kosten berechnet werden. Site4Work kann verlangen, dass der Auftraggeber zu diesem Zweck einen gesonderten Vertrag abschließt. Site4Work ist jedoch niemals verpflichtet, diesem Verlangen nachzukommen.
Artikel 10 - Entwicklung von Websites
1. Site4Work stellt einen Online-Service (SaaS-Service) zur Verfügung, mit dem der Kunde die von Site4Work entwickelten Websites verwalten und bearbeiten kann. Mit dem zur Verfügung gestellten SaaS-Service kann der Kunde das Design seiner Website verändern, eigene Inhalte einstellen und/oder einen Webshop betreiben.
- Site4Work bietet den SaaS-Service in verschiedenen Paketen und entsprechenden Abonnements an. Nach Ablauf des Abonnements ist der Kunde nicht mehr berechtigt, die Website weiterzuführen. Der Kunde kann jedoch das gestaltete Design übernehmen.
- Site4Work kann einen Rat, einen Aktionsplan, eine Planung und/oder einen Bericht zu Gunsten der Dienste erstellen. Deren Inhalt ist unverbindlich und hat nur beratenden Charakter, wobei Site4Work seine Sorgfaltspflicht wahrnimmt. Der Kunde entscheidet in eigener Verantwortung, ob er den Ratschlägen folgt.
- Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Entwicklung der Website erforderlichen Informationen rechtzeitig, vollständig, richtig und in der gewünschten Form zur Verfügung zu stellen (dazu gehören auch Dateien, Software, Dokumentation, Beratung, Berichte, Analysen und Entwürfe). Das Abonnement tritt einen Monat nach Vertragsabschluss in Kraft. Verzögert sich die Arbeit von Site4Work durch die verspätete Lieferung der notwendigen Informationen und wird die Website deshalb nicht innerhalb dieses Monats geliefert, so steht dies dem Beginn des Abonnements nicht entgegen.
- Die Parteien legen alle Merkmale, Funktionalitäten, Eigenschaften und mehr der zu entwickelnden Website schriftlich fest. Die Website wird ausschließlich auf der Grundlage dieser schriftlichen Vereinbarungen erstellt. Sind die getroffenen Vereinbarungen zu kurz, um die Anforderungen des Kunden zu erfüllen, werden sich die Parteien beraten und die Vereinbarungen oder den Vertrag entsprechend anpassen.
- Site4Work hat jederzeit das Recht, die Zustimmung des Kunden zu verlangen, bevor die von Site4Work entwickelten Arbeiten geliefert und mittels des vom Kunden erworbenen Abonnements zur Verfügung gestellt werden.
- Der Kunde erwirbt ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Website ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde seine (Zahlungs-)Verpflichtungen vollständig erfüllt hat, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Quelldateien sind ausdrücklich von der Nutzung durch den Kunden ausgeschlossen. Sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart haben, werden dem Kunden keine Quelldateien geliefert.
- Die von Site4Work entwickelte Website wird geliefert, wenn der Kunde die Website innerhalb einer Frist von maximal 7 Kalendertagen unterzeichnet oder ausdrücklich genehmigt hat, es sei denn, es wurde eine längere Frist vereinbart. Zu diesem Zweck kann der Kunde die schriftlichen Vereinbarungen überprüfen. Nach ungenutztem Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass der Kunde der Website zugestimmt hat. Alle Reparaturen nach Ablauf dieser Frist gelten als zusätzliche Kosten.
- Die Parteien können einen Testzeitraum vereinbaren, in dem der Kunde eventuelle Fehler und/oder Mängel feststellen muss. Diese Mängel müssen Site4Work schriftlich mitgeteilt werden. Sie werden auf Kosten von Site4Work behoben, es sei denn, es handelt sich um Anwenderfehler oder Fehler, die Site4Work nicht zuzurechnen sind. Die Nachbesserungsfrist bezieht sich auf einen angemessenen Zeitraum, mindestens 7 Tage nach Meldung oder Bestätigung der Mängel durch Site4Work.
- Wenn nach dem Testzeitraum und/oder der Lieferung auf Wunsch des Kunden Änderungen an der Website vorgenommen werden müssen, die nicht zuvor schriftlich vereinbart wurden, müssen diese Änderungen auf der Grundlage eines neuen Auftrags vorgenommen werden. Der Kunde hat nur Anspruch auf eine begrenzte Anzahl von Überarbeitungsrunden, die in Absprache im Vertrag festgelegt werden.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf erstes Anfordern von Site4Work die von Site4Work unterbreiteten Vorschläge zumindest innerhalb der vereinbarten Frist zu bewerten. Verzögert sich die Arbeit von Site4Work, weil der Auftraggeber eine Bewertung nicht oder nicht rechtzeitig zu einem von Site4Work unterbreiteten Vorschlag abgibt, so hat der Auftraggeber für die sich daraus ergebenden Folgen, wie z.B. Verzug, jederzeit einzustehen.
- Der Kunde trägt eine unabhängige Verantwortung für alle Inhalte, die er auf oder über die Website zur Verfügung stellt. Durch die Veröffentlichung von Informationen auf der Website garantiert der Kunde, dass er der Eigentümer aller von ihm veröffentlichten Daten ist oder dass er befugt/privilegiert ist, diese Informationen auf der Website zu veröffentlichen. Der Nutzer garantiert, dass alle Informationen und/oder Daten, die er über die Website veröffentlicht, nicht die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen oder gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen.
- Dem Kunden ist es darüber hinaus untersagt, auf der Website Inhalte zu veröffentlichen und/oder über die Website Inhalte zu verbreiten, die gegen niederländische Gesetze und Vorschriften verstoßen, darunter in jedem Fall: Daten ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers, verleumderische Informationen oder Informationen, die beleidigend, einschüchternd, diffamierend, diskriminierend, bedrohend, rassistisch, gewalttätig, volksverhetzend, anstößig oder obszön sind, sowie Informationen, die Kinderpornografie oder anderweitig strafbare Pornografie enthalten. Ebenso Informationen, die die Privatsphäre Dritter verletzen (auch Stalking), sowie Torrents, Viren, Spam, Backlinks und Hyperlinks (die auf solche Informationen auf Websites Dritter verweisen), Kredite, Lotterien und/oder Glücksspiele (Gambling), Drogen sowie jede andere Art von schädlichen und/oder illegalen Inhalten, die dem Internet- oder E-Mail-Verkehr Dritter oder der Website schaden können. Site4Work ist berechtigt, eingestellte Inhalte, die einen oder mehrere der vorgenannten Inhalte enthalten, zu entfernen. Site4Work wird den Kunden, der den Inhalt eingestellt hat, darüber informieren. Site4Work respektiert die Urheberrechte Dritter und erwartet, dass der Auftraggeber, der die Website entwickelt hat, dies ebenfalls tut.
- Die Art der Dienstleistungen bringt es mit sich, dass das Ergebnis teilweise von externen Faktoren abhängt, die die Entwicklung beeinflussen können, wie z.B. die Qualität, die Genauigkeit und die rechtzeitige Bereitstellung der erforderlichen Informationen und Daten durch den Auftraggeber und/oder seine Mitarbeiter. Der Auftraggeber ist für die Qualität und für die rechtzeitige und korrekte Lieferung der erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
Artikel 11 - Lieferung
- Verzögert sich der Beginn, der Fortgang oder die Übergabe der Leistungen, z.B. weil der Auftraggeber nicht oder nicht rechtzeitig alle erforderlichen Angaben gemacht hat, weil unzureichende Mitwirkungshandlungen vorliegen, weil die Vorauszahlung nicht rechtzeitig bei Site4Work eingegangen ist oder aufgrund sonstiger Umstände, die auf das Risiko und die Kosten des Auftraggebers zurückzuführen sind, so ist Site4Work zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist berechtigt. Die angegebenen Fristen sind in keinem Fall Fristen und Site4Work haftet auch nicht für eine Überschreitung der vereinbarten Frist.
- Alle Schäden und Mehrkosten, die durch eine Verzögerung aufgrund einer in Absatz 1 genannten Ursache entstehen, gehen zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers und werden von Site4Work dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
- Ist eine Zustimmung des Auftraggebers erforderlich, so ist Site4Work berechtigt, die Durchführung des Vertrages bis zur Erteilung der Zustimmung des Auftraggebers auszusetzen.
- Site4Work wird sich bemühen, die Leistungen innerhalb der vereinbarten Frist zu erbringen, soweit dies für Site4Work zumutbar ist. Bei Eilbedürftigkeit ist der Auftraggeber verpflichtet, Site4Work die dadurch entstehenden Mehrkosten zu erstatten.
- Site4Work wird sich bemühen, den Service so weit wie möglich in Übereinstimmung mit dem Angebot zu erbringen.
- Site4Work ist berechtigt, alle von ihr entworfenen und/oder entwickelten Entwürfe zu signieren oder ihren Namen zu nennen (oder nennen zu lassen). Site4Work ist außerdem berechtigt, alle seine Entwürfe, Designs und alles, was seinen geistigen Eigentumsrechten unterliegt, ohne (vorherige) ausdrückliche Genehmigung des Auftraggebers für seine eigene Werbung zu verwenden.
- Nach der Auslieferung liegt die Verantwortung für die korrekte Einhaltung der jeweiligen Fremdlizenzen bei der Nutzung des Entwickelten beim Kunden. Site4Work wird den Auftraggeber in geeigneter Weise über die geltenden Lizenzbedingungen informieren.
Artikel 12 - Gefahrübergang
Die Gefahr des Diebstahls und des Verlustes, der Unterschlagung oder der Beschädigung von Daten, Unterlagen, Software, Dateien und/oder Gegenständen, die im Rahmen der Vertragsdurchführung verwendet, angefertigt oder geliefert werden, geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem diese dem Kunden tatsächlich zur Verfügung gestellt werden bzw. in dem Zeitpunkt, in dem die Website erstmalig genutzt wird. Wenn und soweit dem Auftraggeber hierdurch ein Schaden entstanden ist, ist Site4Work verpflichtet, eine Ersatzwebsite zum Selbstkostenpreis der Datenträger zu liefern. Die Neuinstallation bzw. Implementierung erfolgt zum vereinbarten Tarif, sofern nicht anders vereinbart.
Artikel 13 - Garantien
- Site4Work erbringt die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den in der Branche geltenden Standards. Wird eine Garantie übernommen, so beschränkt sich diese auf das, was ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Site4Work gewährleistet während der Gewährleistungsfrist die einwandfreie und übliche Beschaffenheit der gelieferten Waren oder Dienstleistungen.
- Der Kunde kann sich auf die von Site4Work gewährte Garantie nur berufen, wenn er seine monatlichen Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
- Nimmt der Kunde die Garantie zu Recht in Anspruch, so ist Site4Work zur kostenlosen Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Liegt darüber hinaus ein weiterer Schaden vor, gelten die Haftungsbestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Site4Work garantiert nicht, dass die Website ohne Fehler und/oder Unterbrechungen funktioniert. Site4Work wird sich bemühen, Fehler in der Software innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Die Nachbesserung gilt nur für Websites, die von Site4Work selbst entwickelt wurden und deren Mängel vom Kunden rechtzeitig gemeldet wurden. Site4Work ist berechtigt, die Nachbesserung bis zur Inbetriebnahme einer neuen Version der Software aufzuschieben. Mängel an Software, die nicht von Site4Work entwickelt wurde, können nach Rücksprache auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers behoben werden.
- Der Kunde akzeptiert die Website "wie sie ist".
- Der Kunde wird Site4Work einen festgestellten Mangel unverzüglich und detailliert schriftlich in der Weise anzeigen, dass Site4Work in der Lage ist, die Mängel zu reproduzieren und zu beheben. Der Mangel ist in dem Zeitpunkt gerügt, in dem der Kunde Site4Work eine Bestätigung der Meldung zukommen lässt.
- Eine Beratung durch Site4Work, die auf unvollständigen und/oder unrichtigen Angaben des Auftraggebers beruht, begründet niemals eine Haftung von Site4Work.
- Der Inhalt der von Site4Work erteilten Ratschläge ist unverbindlich und hat nur beratenden Charakter. Der Kunde entscheidet selbst und in eigener Verantwortung, ob er den Vorschlägen und Ratschlägen von Site4Work folgt. Alle Konsequenzen, die sich aus der Befolgung der Ratschläge ergeben, gehen zu Lasten und auf Risiko des Kunden. Der Auftraggeber ist jederzeit frei, eigene Entscheidungen zu treffen, die von der Beratung durch Site4Work abweichen. Site4Work ist in diesem Fall nicht zu einer Rückerstattung verpflichtet.
- Die Reparatur umfasst auch die Bereitstellung von Übergangslösungen. Die Garantie erstreckt sich in keinem Fall auf die Wiederherstellung von beschädigten oder verlorenen Daten. Site4Work ist nicht verpflichtet, diese Daten wiederherzustellen. Site4Work kann, falls vereinbart, in angemessener Weise kooperieren, ist aber in keinem Fall verantwortlich oder verpflichtet, beschädigte und/oder verlorene Daten wiederherzustellen. Der Kunde wird jederzeit Maßnahmen ergreifen, um Störungen, Defekte, Verstümmelungen und/oder Datenverluste zu verhindern und zu begrenzen, unabhängig davon, ob diese auf Informationen von Site4Work beruhen oder nicht.
- Site4Work ist nicht verantwortlich für Fehler und/oder Unregelmäßigkeiten in der Funktionalität der Website und haftet nicht für die Nichtverfügbarkeit der Website, aus welchem Grund auch immer. Dies gilt auch für die Nichtverfügbarkeit der Website des Kunden infolge einer unvorhergesehenen Störung und/oder höherer Gewalt.
- Eine Haftung von Site4Work für (das Funktionieren von) Plug-Ins Dritter ist ausgeschlossen. Site4Work haftet nicht für Schäden, die durch oder im Zusammenhang mit Änderungen oder Arbeiten in oder an der Site4Work-Website ohne ausdrückliche Genehmigung von Site4Work entstanden sind.
- Während der Garantiezeit kann sich der Kunde nur auf diese Garantiebestimmung berufen und Site4Work ist nicht verpflichtet, Schadenersatz für die während der Garantiezeit festgestellten Mängel zu leisten.
- Wird ein Mangel während der Garantiezeit nicht durch die kostenlose Reparatur abgedeckt, muss der Kunde die entsprechenden Kosten erstatten.
- Site4Work übernimmt keine Gewähr dafür, dass die im Rahmen des SaaS-Dienstes zur Verfügung zu stellende Software rechtzeitig an Änderungen einschlägiger Gesetze und Verordnungen angepasst wird, wird sich aber bemühen, dies so zeitnah wie möglich zu realisieren.
Artikel 14 - Nutzung und Pflege der Website
- Site4Work stellt dem Kunden die vereinbarte und entwickelte Website während der Vertragslaufzeit auf der Grundlage einer Nutzungslizenz zur Verfügung. Das Recht zur Nutzung der Website ist nicht exklusiv, nicht übertragbar, nicht verpfändbar und nicht unterlizenzierbar und durch diese Bedingungen begrenzt.
- Sofern vereinbart, übernimmt Site4Work die Wartung der Website. Der Umfang der Wartungspflicht erstreckt sich auf das, was von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde. Auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde, kann Site4Work Wartungsarbeiten durchführen oder die Erbringung seiner Dienste unterbrechen, wenn sie dies zum Zwecke der Wartung für erforderlich hält. Die Durchführung von Wartungsarbeiten kann auch zu Unterbrechungen in der Ausführung der Leistungen führen, die den Auftraggeber nicht zu einer Entschädigung berechtigen.
- Der Kunde ist verpflichtet, Site4Work Mängel, Fehler oder sonstige Störungen der Website schriftlich mitzuteilen, woraufhin Site4Work die Fehler behebt und/oder Verbesserungen nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen der üblichen Verfahren vornimmt. Falls gewünscht, ist Site4Work berechtigt, zunächst provisorische Lösungen anzuwenden, um dann in Absprache mit dem Kunden eine strukturelle Lösung zu erarbeiten und umzusetzen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Site4Work auf erstes Anfordern seine Mitwirkung zu gewähren.
- Trotz der vereinbarten Wartungsverpflichtungen von Site4Work hat der Kunde eine eigenständige Verantwortung für die Verwaltung und Nutzung der Website.
- Zum Zwecke der Wartung ist Site4Work berechtigt, (Daten-)Dateien u.a. auf Computerangriffe, Computerviren und unsichere und/oder rechtswidrige Handlungen zu überprüfen sowie andere zum Zwecke der Wartung notwendige Handlungen vorzunehmen. Der Auftraggeber ist auch für die Einweisung und Nutzung der Website durch vom Auftraggeber beauftragte Dritte verantwortlich.
- Die Wartung umfasst grundsätzlich die folgenden Leistungen: (i) korrektive, (ii) präventive und (iii) adaptive Wartung. Im Falle einer korrektiven, präventiven und/oder adaptiven Wartung ist Site4Work berechtigt, den (Saas) Service ganz oder teilweise (vorübergehend) außer Betrieb zu nehmen. Der Kunde hat während dieser Unterbrechung keinen Anspruch auf eine Vergütung. Site4Work wird die Unterbrechung soweit möglich außerhalb der Geschäftszeiten und nicht länger als für die Wartung erforderlich erfolgen lassen.
- Site4Work ist berechtigt, Änderungen an der Technik des Datennetzes bzw. Telekommunikationsnetzes und sonstige Änderungen an den von Site4Work angebotenen Leistungen vorzunehmen. Diese Änderungen können ggf. Auswirkungen auf die vom Kunden genutzten Peripheriegeräte haben, für die Site4Work nicht zum Schadensersatz verpflichtet werden kann.
Artikel 15 - Hosting-Dienste
- Erstreckt sich die vereinbarte Leistungserbringung auf die Speicherung und/oder Weitergabe von Material, das der Kunde im Rahmen des (Web-)Hostings an Dritte geliefert hat, gilt Folgendes. Auch wenn Site4Work den Hosting-Account des Kunden verwaltet und der Zugang des Kunden auf das Verwaltungspanel der Website beschränkt ist, kann Site4Work die Größe des Hosting-Accounts beschränken.
- Dem Kunden ist es untersagt, über seine Website Daten zu veröffentlichen und zu verbreiten, die gegen niederländische Gesetze und Vorschriften verstoßen, wozu auf jeden Fall gehören: Daten ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers, verleumderische Informationen oder Informationen, die beleidigend, diskriminierend, bedrohend, rassistisch oder hasserfüllt sind, sowie Informationen, die Kinderpornografie oder anderweitig strafbare Pornografie enthalten. Außerdem Informationen, die die Privatsphäre Dritter verletzen (auch Stalking), sowie Torrents, Spam und Hyperlinks, die auf solche Informationen auf Websites Dritter verweisen.
- Im Falle von (möglichen) Straftaten ist Site4Work berechtigt, Anzeige zu erstatten und die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen an die zuständigen Behörden weiterzugeben sowie alle im Rahmen der Ermittlungen erforderlichen Handlungen vorzunehmen.
- Site4Work ist berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden aufzulösen und/oder zu kündigen, wenn ein Missbrauch im Sinne des vorigen Absatzes vorliegt und/oder der Kunde möglicherweise strafbare Handlungen begeht.
- Der Kunde hat es zu unterlassen, anderen Kunden oder den Servern Schaden zuzufügen oder Handlungen vorzunehmen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie Schaden anrichten können. Versendet der Kunde Spam und wird er wiederholt abgemahnt und vorübergehend gesperrt, so ist Site4Work berechtigt, dem Kunden den Zugang dauerhaft und ohne Schadensersatz zu verweigern. Der Kunde kann seine E-Mail daher nur nutzen, wenn ein externer E-Mail-Dienst erworben wird, den Site4Work mit dem Domainnamen oder der Website verknüpfen kann. Die Herausnahme von E-Mail aus dem erworbenen (Hosting-)Paket aus diesem Grund führt nicht zu einer Preisminderung.
- Der Auftraggeber stellt Site4Work von allen hieraus entstehenden Schäden frei. Site4Work haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch sein Handeln entstehen.
- Dem Kunden ist es untersagt, die Dienstleistungen weiterzuverkaufen und/oder zu vermieten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Site4Work kann eine Obergrenze für den Speicherplatz festlegen, den der Kunde im Rahmen des Dienstes nutzen darf. Bei Überschreitung dieses Maximums ist Site4Work berechtigt, einen zusätzlichen Betrag zu berechnen. Eine Haftung für Folgen, die dadurch entstehen, dass bei Erreichen eines vereinbarten Speicherplatzlimits Daten nicht gesendet, empfangen, gespeichert oder verändert werden können, besteht nicht.
- Bei extrem hohem Datenaufkommen ist Site4Work berechtigt, die Website des Kunden nach eigenem Ermessen vorübergehend abzuschalten. Dazu gehören DDoS-Attacken, Brute-Force-Attacken, Serverüberlastungen oder wenn der Kunde den Server von Site4Work in sonstiger Weise belästigt.
- Neben den gesetzlichen Verpflichtungen gehen Schäden, die sich aus der Unfähigkeit oder Nichtbeachtung der oben genannten Punkte ergeben, zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers.
Artikel 16 - Konnektivität
- Jeden Monat wird der tatsächliche Verbrauch des Kunden überprüft. Weicht der tatsächliche Verbrauch vom erwarteten Verbrauch ab, kann der Umfang der erworbenen Dienstleistung angepasst werden. Eine Erhöhung wird sofort umgesetzt. Eine Reduzierung kann nur zum Ende der Vertragslaufzeit vorgenommen werden.
- Der Datenverkehr ist nicht auf den nächsten Monat und/oder andere Geräte übertragbar, sofern nicht anders vereinbart.
- Unter Datenverkehr versteht man den gesamten vom Kunden erzeugten, eingehenden und ausgehenden Netzverkehr. Eingehender und ausgehender Datenverkehr werden zur Berechnung des Datenverkehrs addiert. Dazu gehört auch der E-Mail-Verkehr. Der Kunde verzichtet auf den Versand von Mailings und/oder Newslettern über Standard-E-Mail-Konten.
- Site4Work kann den Datenverkehr, den der Kunde im Rahmen des Dienstes nutzen darf, auf ein Maximum pro Monat begrenzen. Bei Überschreitung dieser Obergrenze ist Site4Work berechtigt, einen Aufschlag gemäß den auf der Website angegebenen Beträgen für zusätzlichen Datenverkehr zu berechnen. Es besteht keine Haftung für die Folgen, dass bei Erreichen eines vereinbarten Limits für den Datenverkehr keine Daten gesendet, empfangen, gespeichert oder verändert werden können.
Artikel 17 - Registrierung von Domänennamen
- Site4Work bietet die Registrierung von Domainnamen auf Anfrage des Kunden zu den geltenden Tarifen an. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sich über die geltenden Gesetze und Vorschriften zu informieren. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Registrierung eines Domainnamens nicht die Registrierung von Markenrechten bedeutet.
- Die Registrierung von Domainnamen, einschließlich der Beantragung, Vergabe, Nutzung und des Haltens eines Domainnamens, unterliegt immer den Regeln der jeweiligen Registrierungsbehörde. Site4Work ist nur zu bestem Bemühen verpflichtet und übernimmt keine Garantie für die Zuteilung eines Domainnamens. Der Kunde ist für die korrekte Zustellung eines Domainnamens verantwortlich und kann Site4Work nicht haftbar machen, wenn aufgrund eines (Tipp-)Fehlers von Site4Work ein falscher Domainname registriert wurde. Es obliegt dem Kunden, dies zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.
- Der Kunde schuldet Site4Work ein Entgelt für die Registrierung, Nutzung und das Halten des Domainnamens. Dieses Entgelt ist Bestandteil des vom Kunden abgeschlossenen Abonnements. Bei Beendigung des Abonnements hat der Kunde die Möglichkeit, den Domainnamen zu übernehmen.
- Der Kunde stellt Site4Work von allen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Immaterialgüterrechten und allen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Nutzung und dem Besitz des Domainnamens frei. Dazu gehören auch alle Ansprüche Dritter in Bezug auf den Inhalt des Webshops, für die Site4Work als Inhaber und/oder Verwalter des Domainnamens haftbar gemacht wird. Der Kunde selbst bleibt zu jeder Zeit für alle Ansprüche Dritter verantwortlich und haftbar. Site4Work wird sein Rückgriffsrecht nach Möglichkeit ausüben.
Artikel 18 - Bekanntmachung und Abmahnung
Wenn und soweit eine Verletzung von Rechten von Site4Work oder Dritten und/oder ein rechtswidriges Verhalten des Kunden vorliegt, ist Site4Work berechtigt, diesen Teil des Dienstes sofort abzuschalten oder den Kunden von der Nutzung auszuschließen. Site4Work wird rechtsverletzende/schädigende Informationen unverzüglich entfernen. Dies kann zur Folge haben, dass der Kunde den Dienst von Site4Work nicht oder nicht vollständig nutzen kann. Site4Work haftet in keinem Fall für Schäden jeglicher Art, die durch die (vorübergehende) Unterbrechung des Dienstes und/oder die Entfernung oder Übermittlung der vom Kunden eingestellten Daten entstehen.
Artikel 19 - (Online-)Marketing
- Site4Work garantiert keine Ergebnisse bei der Erbringung von Marketingdienstleistungen. Site4Work wendet lediglich eine bestimmte Strategie an, die in der Vergangenheit zu Ergebnissen geführt hat. Site4Work kann diesbezüglich auch keine Versprechungen machen, aber Site4Work wird sich bemühen, für den Kunden eine bessere Position bei Google oder andere Sichtbarkeit zu erreichen.
- Wenn Site4Work im Auftrag des Kunden SEO und/oder SEA durchführt, wird das Budget für die SEO und/oder SEA vom Kunden festgelegt. Benötigt der Kunde mehr Arbeit, als auf der Grundlage des aktuellen Tarifs möglich ist, so sind die Mehrkosten dafür zu berechnen.Solche Leistungen im Rahmen von SEO müssen eindeutig und schriftlich sein. Der Auftraggeber kann zu diesem Zweck Inhalte und/oder Informationen zur Verfügung stellen.
- Der Kunde sollte seine eigenen SEO- und/oder SEA-Texte bereitstellen. Site4Work verwendet bei SEO-Dienstleistungen einen eigenen Ansatz und Stil. Hat der Kunde der Erbringung von SEO-Dienstleistungen durch Site4Work zugestimmt, hat der Kunde auch der Vorgehensweise von Site4Work und den von Site4Work erstellten Texten zugestimmt. Der Kunde sollte diesbezüglich weitere Vereinbarungen mit Site4Work treffen.
- Darüber hinaus unterliegt die Erbringung von SEO- und/oder SEA-Dienstleistungen den Richtlinien, Regeln und Grundsätzen Dritter, wie z.B. Google. Die Leistungen werden von Site4Work unter Berücksichtigung der von den betreffenden Dritten gesetzten Beschränkungen erbracht. Falls vereinbart, muss der Kunde erst seine Zustimmung geben, bevor die Werbung weiter vorbereitet und/oder geschaltet werden kann.
- Im Falle von anderen Marketingdienstleistungen, wie z.B. Direct Mailing, ist Site4Work niemals verantwortlich für die unvollständige oder fehlerhafte Bereitstellung der notwendigen Informationen für das Direct Mailing durch den Kunden, wodurch Site4Work seine Dienstleistungen nicht wie vom Kunden erwartet erbringt.
- Wenn vereinbart wurde, dass Google Adwords für den Zweck der Marketingdienstleistungen genutzt werden soll, muss der Auftraggeber Site4Work Zugang zu seinem Google Adwords-Konto gewähren. Site4Work muss auch die Genehmigung des Auftragnehmers zur Nutzung des Kontos einholen.
Artikel 20 - Verwaltung der sozialen Medien
- Site4Work kann im Rahmen seiner Dienstleistungen die Social Media Accounts des Auftraggebers zum Zwecke der Verbesserung des Accounts, der Marktposition, der Markenbekanntheit oder des Images (Promotion) verwalten. Wenn vereinbart wurde, dass Site4Work ein solches Social Media Management durchführt, wird der Kunde auf erstes Anfordern von Site4Work seine volle Mitwirkung sowie den Zugang zu seiner Website, seinem Account und allen dafür erforderlichen Codes und Zugangsdaten zur Verfügung stellen, sofern nicht anders vereinbart.
- Der Umfang des Social Media Managements erstreckt sich nur auf das, was zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde. Site4Work wird grundsätzlich nur Inhalte einstellen, soweit diese vom Auftraggeber selbst zur Verfügung gestellt werden oder der Auftraggeber zuvor ausdrücklich zugestimmt hat. Site4Work wird niemals Inhalte ohne das (vorherige) Wissen oder die Zustimmung des Auftraggebers einstellen. Alle von Site4Work vorgenommenen Inhalte, Änderungen (des Layouts) oder sonstigen Verbesserungen werden dem Auftraggeber vorgeschlagen, sofern Site4Work der Ansicht ist, dass diese Änderungen im Interesse des Auftraggebers liegen.
- Es liegt in der Natur des Dienstes, dass die zu erzielenden Ergebnisse von verschiedenen externen Faktoren abhängen, die die Ergebnisse des Dienstes beeinflussen können, wie z.B. die Qualität und Verfügbarkeit der Software oder Dienstleistungen von Dritten, einschließlich Google, die für die Erbringung des Dienstes erforderlich sind. Externe Faktoren, wie z.B. Algorithmen, Regeln, Richtlinien, Politiken, technologische Entwicklungen sowie menschliche Handlungen wie z.B. das Surfverhalten, können daher die Ergebnisse und die Arbeitsweise von Site4Work beeinflussen. Site4Work wird seine Arbeit unter Berücksichtigung der vorgenannten Faktoren und unter Berücksichtigung ihrer Änderungen durchführen. Die vorgenannten Bestimmungen geben dem Kunden in keinem Fall einen Grund zur Auflösung des Vertrags oder ein Recht auf Entschädigung.
- Darüber hinaus ist die Durchführung des Social Media Managements immer vom menschlichen Handeln Dritter abhängig. Site4Work garantiert daher nicht das Erreichen einer bestimmten Anzahl von Likes, neuen Followern, Views, etc. Site4Work beachtet bei der Einstellung von Inhalten im Auftrag des Auftraggebers die Nutzungsbedingungen der betreffenden Social Media Parteien. Der Kunde kann keine Rechte ableiten, wenn er in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit den Praktiken und Regeln, die von diesen Social Media Parteien angewandt werden, Schaden erleidet.
- Wenn die Arbeiten nach Ansicht von Site4Work über die eigenen Leistungen hinausgehen, ist Site4Work berechtigt, einen Dritten mit der Durchführung der Arbeiten zu beauftragen oder zwischen dem Auftraggeber und einem Dritten zu vermitteln. Dazu gehören das Schreiben von Texten, das Entwerfen von Logos, Layouts, das Fotografieren und mehr.
- Trotz der vereinbarten Leistungen von Site4Work trägt der Kunde darüber hinaus stets eine eigenständige Verantwortung für die Nutzung seiner Social-Media-Account(s). Sofern für die Nutzung von Social Media oder geistigen Werken Dritter (z.B. Fotos, Videos, Layouts) Lizenzen Dritter erforderlich sind, hat der Kunde diese Lizenzen zu erwerben und auf die strikte Einhaltung der darin enthaltenen Bestimmungen zu achten.
- Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, alle für Posts vorgesehenen Inhalte mindestens 1 Woche vor der Veröffentlichung dieser Posts zur Verfügung zu stellen.
- Die Durchführung des Social-Media-Managements kann zu (vorübergehenden) Unterbrechungen oder Veränderungen in der Fundposition (Ranking) auf den verschiedenen Social-Media-Kanälen in Bezug auf das Konto des Kunden führen, was den Kunden nicht zu einer Entschädigung berechtigt.
- Site4Work ist bei der Durchführung des Social Media Managements jederzeit abhängig von der Verfügbarkeit und Funktionalität der betreffenden Social Media Kanäle, sowie von den Richtlinien, Regeln und Policies dieser Kanäle, aber auch von den Policies Dritter, einschließlich Google. Die Dienstleistungen werden daher im Rahmen der von den betreffenden Parteien festgelegten Einschränkungen erbracht.
- Möchte der Kunde selbst zwischenzeitliche Änderungen am Social Media Account vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen, wird er sich vor der Durchführung dieser Änderungen mit Site4Work abstimmen. Der Kunde ist für alle Folgen von Änderungen oder Anpassungen, die auf seine Initiative hin vorgenommen werden und denen Site4Work nicht ausdrücklich vorher zugestimmt hat oder denen er anderweitig im Voraus zugestimmt hat, selbst verantwortlich. Nachteilige Folgen aufgrund der vorgenannten Änderungen oder Anpassungen begründen keine Haftung von Site4Work.
Artikel 21 - Zusätzliche Arbeiten und Änderungen
- Stellt sich während der Durchführung des Vertrages heraus, dass der Vertrag geändert werden muss oder weitere Arbeiten auf Wunsch des Auftraggebers erforderlich sind, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erreichen, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese zusätzlichen Arbeiten nach dem vereinbarten Tarif zu bezahlen. Site4Work ist nicht verpflichtet, dieser Aufforderung nachzukommen und kann vom Auftraggeber den Abschluss eines gesonderten Vertrages zu diesem Zweck verlangen.
- Der Kunde kann Änderungen am Umfang und/oder Inhalt des SaaS-Dienstes vornehmen (lassen). Die damit verbundenen zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde wird hierüber so bald wie möglich informiert. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, so müssen sich die Parteien miteinander beraten. Der Kunde kann den Vertrag nur dann zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung schriftlich kündigen, wenn die Änderungen nicht auf Änderungen einschlägiger Gesetze oder Verordnungen beruhen oder wenn Site4Work die Kosten der Änderung trägt.
Artikel 22 - Preise und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich im Prinzip ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
- Site4Work erbringt seine Leistungen nach dem vereinbarten (Stunden-)Tarif.
- Wird der Vertrag für ein Jahr abgeschlossen, hat der Kunde die Wahl, diese Gebühr in einer Pauschale vor der vereinbarten Laufzeit oder in monatlichen Raten zu zahlen. Bei Zahlung in monatlichen Raten erfolgt die Zahlung per Lastschrift, wozu der Kunde durch Unterzeichnung der in einer 1-Cent-Zahlung über einen Link in der E-Mail enthaltenen Ermächtigung ausdrücklich seine Zustimmung erteilt hat.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Kosten der von Site4Work eingesetzten Dritten nach Zustimmung des Auftraggebers vollständig zu erstatten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Die Parteien können vereinbaren, dass der Auftraggeber einen Vorschuss zahlt. Wurde ein Vorschuss vereinbart, so hat der Auftraggeber den Vorschuss vor Beginn der Leistungserbringung in voller Höhe zu zahlen.
- Der Auftraggeber kann aus einem im Voraus erstellten Kostenvoranschlag keine Rechte oder Erwartungen ableiten, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
- Site4Work ist berechtigt, die geltenden Preise und Tarife jährlich entsprechend der geltenden Inflationsrate zu erhöhen. Sonstige Preisänderungen während des Vertrages sind nur möglich, wenn und soweit sie im Vertrag ausdrücklich festgelegt sind.
- Der Kunde muss die Rechnung in einer Summe ohne Verrechnung oder Aufschub innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist auf das ihm bekannte Konto von Site4Work zahlen.
- Im Falle der Liquidation, der Zahlungsunfähigkeit, des Konkurses, der unfreiwilligen Liquidation oder des Zahlungsantrags gegen den Auftraggeber werden die Zahlung und alle anderen Verpflichtungen des Auftraggebers aus dem Vertrag sofort fällig und zahlbar.
Artikel 23 - Sammlungspolitik
- Alle von Site4Work gesetzten Zahlungsfristen sind Fristen. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach und hat er seine Verpflichtung nicht innerhalb der ihm gesetzten Zahlungsfrist erfüllt, gerät der Kunde von Rechts wegen in Verzug.
- Ab dem Datum, an dem der Auftraggeber in Verzug ist, fordert Site4Work ohne weitere Inverzugsetzung die gesetzlichen (Handels-)Zinsen ab dem ersten Verzugstag bis zur vollständigen Bezahlung sowie eine Entschädigung für die außergerichtlichen Kosten gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, die nach der Staffelung der Verordnung über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten vom 1. Juli 2012 berechnet wird.
- Sind Site4Work mehr oder höhere Kosten entstanden, die angemessenerweise erforderlich sind, so sind diese erstattungsfähig. Die entstehenden Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Auftraggebers.
Artikel 24 - Privatsphäre, Datenverarbeitung und Sicherheit
- Site4Work wird die (persönlichen) Daten des Auftraggebers und der Kunden der Website sorgfältig behandeln und nur in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung verwenden. Auf Anfrage informiert Site4Work die betroffene Person.
- Der Auftraggeber ist für die Verarbeitung von Daten, die über einen Site4Work Service verarbeitet werden, selbst verantwortlich. Der Kunde garantiert auch, dass der Inhalt der Daten nicht rechtswidrig ist und keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt Site4Work in diesem Zusammenhang von allen (Rechts-)Ansprüchen frei, die mit diesen Daten oder der Vertragsdurchführung zusammenhängen.
- Soweit der Vertrag Site4Work zur Sicherung von Informationen verpflichtet, hat diese Sicherung den vereinbarten Spezifikationen und einem Sicherheitsniveau zu entsprechen, das nach dem Stand der Technik, der Sensibilität der Daten und den damit verbundenen Kosten nicht unangemessen ist.
- Die Parteien sollten im Einklang mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung handeln und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen sowie andere geltende Gesetze und Vorschriften einhalten. Zu diesem Zweck sollten die Parteien eine Verarbeitungsvereinbarung abschließen.
- Der Kunde hat gemäß der Allgemeinen Datenschutzverordnung Verpflichtungen gegenüber Dritten. Dazu gehören unter anderem die Verpflichtung zur Auskunft, Einsichtnahme, Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten der betroffenen Personen. Für die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Pflichten ist der Kunde allein und vollständig selbst verantwortlich. Site4Work ist in Bezug auf diese personenbezogenen Daten ein "Auftragsverarbeiter" im Sinne des AVG. Site4Work wird im Rahmen der technischen Möglichkeiten Unterstützung leisten.
Artikel 25 - Aussetzung
- Site4Work ist berechtigt, die von ihr erhaltenen oder verwerteten Daten, Dateien, Software und mehr zurückzubehalten, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen noch nicht (vollständig) nachgekommen ist, auch wenn er dazu verpflichtet wäre, wenn er bezahlt worden wäre.
- Site4Work ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen, sobald der Auftraggeber mit der Erfüllung einer Verpflichtung aus dem Vertrag, einschließlich der verspäteten Zahlung seiner Rechnungen, in Verzug ist. Die Aussetzung wird dem Kunden unverzüglich schriftlich bestätigt. Site4Work haftet in diesem Fall nicht für Schäden, gleich welcher Art, die sich aus der Einstellung der Arbeiten ergeben.
Artikel 26 - Höhere Gewalt
- Site4Work haftet nicht, wenn sie ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund von höherer Gewalt nicht erfüllen kann.
- Höhere Gewalt auf Seiten von Site4Work umfasst in jedem Fall, aber nicht ausschließlich: (i) höhere Gewalt bei Lieferanten von Site4Work, (ii) nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Verpflichtungen von Lieferanten, die Site4Work vom Kunden vorgeschrieben oder empfohlen werden, (iii) Fehlerhaftigkeit von Waren, Geräten, Software oder Materialien Dritter, (iv) staatliche Maßnahmen, (v) Stromausfall, (vi) Ausfall von Internet-, Datennetz- und Telekommunikationseinrichtungen (z.B. durch: Cyberkriminalität, Hacking und DDoS-Attacken), (vii) Naturkatastrophen, (viii) Krieg und terroristische Anschläge, (ix) allgemeine Transportprobleme und (x) sonstige Situationen, die nach Ansicht von Site4Work außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen vorübergehend oder dauerhaft verhindern.
- Dauert eine Situation höherer Gewalt länger als zwei Monate an, kann das Abkommen von jeder Partei schriftlich gekündigt werden. In diesem Fall werden bereits erbrachte Leistungen im Rahmen des Abkommens anteilig abgegolten, ohne dass die Vertragsparteien sich gegenseitig etwas schulden.
- Hat Site4Work zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt bereits einen Teil ihrer Verpflichtungen erfüllt oder kann sie ihre Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so ist sie berechtigt, den bereits gelieferten Teil bzw. den lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen und der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der bereits gelieferte Teil und/oder der lieferbare Teil keinen eigenständigen Wert hat.
Artikel 27 - Haftungsbeschränkung
- Im Falle eines zurechenbaren Mangels seitens Site4Work ist Site4Work nur dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Kunde Site4Work innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Mangels in Verzug gesetzt hat und Site4Work diesen Mangel nicht innerhalb der in der Inverzugsetzung genannten angemessenen Frist behoben hat. Die Inverzugsetzung muss schriftlich erfolgen und eine so genaue Beschreibung des Mangels enthalten, dass Site4Work in der Lage ist, angemessen zu reagieren.
- Führt die Erbringung von Leistungen durch Site4Work zu einer Haftung von Site4Work, so ist diese Haftung hinsichtlich des unmittelbaren Schadens auf die im Zusammenhang mit der (SaaS-)Leistung verrechneten Kosten (maximal jedoch über einen Zeitraum von 12 Monaten vor der Inverzugsetzung) beschränkt. Unmittelbare Schäden sind: angemessene Kosten zur Begrenzung oder Vermeidung unmittelbarer Schäden, die Feststellung der Schadensursache, des unmittelbaren Schadens, der Haftung und der Art und Weise der Reparatur sowie die Kosten der Notfallvorsorge.
- Site4Work haftet nicht für Folgeschäden, indirekte Schäden, Handelsverluste, entgangenen Gewinn und/oder erlittene Verluste, entgangene Einsparungen, Schäden durch Geschäftsstagnation und Schäden infolge der Nutzung der von Site4Work erbrachten Leistungen, Schäden durch Datenverlust, Schäden durch Überschreitung von Lieferfristen, Verzugsschäden und Zinsschäden.
- Site4Work haftet nicht für Schäden, die sich aus Handlungen oder Unterlassungen infolge von (unvollständigen und/oder falschen) Informationen auf der Website oder auf verlinkten Websites ergeben oder ergeben könnten.
- Site4Work ist nicht verantwortlich für Fehler und/oder Unregelmäßigkeiten in der Funktionalität der Website, Störungen oder die Nichtverfügbarkeit der Website aus irgendeinem Grund.
- Eine Haftung von Site4Work für (das Funktionieren von) Plug-Ins Dritter ist ausgeschlossen. Site4Work haftet ferner nicht für Schäden, die durch oder im Zusammenhang mit Änderungen oder Arbeiten in oder an der Site4Work-Website ohne ausdrückliche Genehmigung von Site4Work entstanden sind.
- Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Sicherung seines eigenen Computers, die Sicherheit seiner Passwörter und mehr selbst verantwortlich. Site4Work ist unter keinen Umständen haftbar.
- Site4Work übernimmt keine Garantie für die korrekte und vollständige Übermittlung des Inhalts von E-Mails, die von/im Namen von Site4Work verschickt werden, noch für deren rechtzeitigen Empfang.
- Der Kunde garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm erteilten Informationen und Wünsche in Bezug auf den Vertrag.
- Der Auftraggeber stellt Site4Work von allen Ansprüchen Dritter wegen eines Mangels infolge einer Leistung des Auftraggebers an einen Dritten frei, die teilweise aus Leistungen von Site4Work bestand, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der Schaden ausschließlich durch die Leistung von Site4Work verursacht wurde.
- Arbeiten und/oder Beratungen, die von Site4Work auf der Grundlage unvollständiger und/oder falscher Informationen des Auftraggebers durchgeführt werden, begründen niemals eine Haftung von Site4Work.
- Der Inhalt der von Site4Work erteilten Ratschläge ist unverbindlich und hat nur beratenden Charakter. Der Kunde entscheidet selbst und in eigener Verantwortung, ob er den Vorschlägen und Ratschlägen von Site4Work folgt. Alle Konsequenzen, die sich aus der Befolgung der Ratschläge ergeben, gehen zu Lasten und auf Risiko des Kunden. Der Auftraggeber ist jederzeit frei, eigene Entscheidungen zu treffen, die von der Beratung durch Site4Work abweichen. Site4Work ist in diesem Fall nicht zu einer Rückerstattung verpflichtet.
- Wenn ein Dritter vom oder im Namen des Auftraggebers eingeschaltet wird, haftet Site4Work niemals für die Handlungen und Ratschläge des vom Auftraggeber eingeschalteten Dritten, noch für die Verarbeitung der Ergebnisse (der erstellten Ratschläge) des vom Auftraggeber eingeschalteten Dritten in der eigenen Beratung von Site4Work.
- Alle Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln von Site4Work verfallen, wenn sie Site4Work nicht schriftlich unter Angabe von Gründen angezeigt werden. Schadensersatzansprüche gegen Site4Work sind stets schriftlich anzumelden, spätestens jedoch innerhalb eines Jahres, nachdem der Auftraggeber von den anspruchsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen können. Die Haftung von Site4Work endet in jedem Fall ein Jahr nach Beendigung des Vertrages zwischen den Parteien.
Artikel 28 - Vertraulichkeit
- Site4Work und der Kunde verpflichten sich, alle (vertraulichen) Informationen, die sie im Rahmen des Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln. Die Vertraulichkeit ergibt sich aus dem Vertrag oder aus Informationen, von denen vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie vertraulich sind. Die Parteien werden alle Informationen, die sie übereinander und voneinander erhalten, streng vertraulich behandeln. Alle Informationen und Datenträger der anderen Vertragspartei dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind streng vertraulich zu behandeln, es sei denn, die andere Vertragspartei hat zuvor ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung dazu erteilt.
- Der Kunde ist verpflichtet, alle von Site4Work zur Verfügung gestellten Webseiten und sonstigen Materialien vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben oder zur Nutzung zu überlassen, es sei denn, Site4Work hat dies ausdrücklich genehmigt.
- Ist Site4Work aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen Entscheidung verpflichtet, die vertraulichen Informationen an einen vom Gesetz oder einem zuständigen Gericht bestimmten Dritten (weiter)zugeben, und kann sich Site4Work nicht auf ein Privileg berufen, so ist Site4Work zu keinerlei Schadensersatz verpflichtet und der Auftraggeber nicht berechtigt, den Vertrag aufzulösen.
- Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch für die von Site4Work und dem Auftraggeber zu beauftragenden Dritten.
Artikel 29 - Rechte an geistigem Eigentum
- Alle geistigen Eigentumsrechte von Site4Work, einschließlich Websites, Dateien, Software, Ausrüstung und/oder anderer Materialien, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Entwürfe, Analysen, Berichte, Dokumentationen und Angebote, sowie alle vorbereitenden Materialien dafür, stehen ausschließlich Site4Work und/oder Dritten oder Lieferanten zu, wenn diese Rechte bereits anderen Parteien als Site4Work gehören.
- Dem Auftraggeber ist es untersagt, sämtliche Unterlagen und Software, die den Schutz- und Urheberrechten von Site4Work unterliegen, ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Site4Work und einer vereinbarten Vergütung zu offenbaren und/oder zu vervielfältigen, zu verändern oder Dritten zugänglich zu machen. Wünscht der Auftraggeber Änderungen an von Site4Work gelieferten Gegenständen, so muss Site4Work den beabsichtigten Änderungen ausdrücklich zustimmen.
- Dem Kunden ist es untersagt, die Produkte, die den geistigen Eigentumsrechten von Site4Work unterliegen, anders als im Vertrag vereinbart zu nutzen. Der Kunde erhält nur ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Website, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Dem Kunden ist es darüber hinaus nicht gestattet, Hinweise auf die Vertraulichkeit, Urheberrechte, Handelsnamen, Marken oder andere Rechte an geistigem Eigentum auf der Website, der Dokumentation und/oder anderen Materialien zu ändern oder zu entfernen.
- Die Parteien werden sich gegenseitig informieren und gemeinsam gegen jede Verletzung der IP-Rechte von Site4Work vorgehen.
- Der Kunde stellt Site4Work von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Rechtsverletzungen und/oder Ansprüchen Dritter in Bezug auf die dem Kunden im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellten Inhalte frei. Der Auftraggeber wird Site4Work unverzüglich über diese Rechtsverletzungen und/oder Ansprüche informieren.
- Jede Verletzung der geistigen Eigentumsrechte (und Urheberrechte) von Site4Work durch den Kunden wird mit einer einmaligen Geldstrafe in Höhe von 10.000 € (in Worten: zehntausend Euro) und einer Geldstrafe von 500 € (in Worten: fünfhundert Euro) für jeden Tag, an dem die Verletzung andauert, geahndet.
Artikel 30 - Entschädigung und Richtigkeit der Angaben
- Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit aller Daten, Informationen, Dokumente und/oder Unterlagen, die er Site4Work im Rahmen des Vertrages zur Verfügung stellt. Auch wenn diese Daten von Dritten stammen, ist der Kunde dafür verantwortlich.
- Der Kunde stellt Site4Work von jeglicher Haftung aufgrund der Nichterfüllung oder verspäteten Erfüllung der Verpflichtungen aus dem vorstehenden Absatz frei.
- Der Auftraggeber stellt Site4Work von Ansprüchen Dritter in Bezug auf geistige Eigentumsrechte an den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und Informationen, die bei der Erfüllung des Vertrages verwendet werden können, sowie in Bezug auf den Inhalt der von Site4Work erstellten Beratung und Berichte frei.
- Stellt der Auftraggeber Site4Work elektronische Dateien, Webseiten oder Informationsträger zur Verfügung, garantiert der Auftraggeber, dass diese frei von Viren und Mängeln sind.
Artikel 31 - Reklamationen
- Ist der Kunde mit der Leistung oder den Produkten von Site4Work nicht zufrieden oder hat er sonstige Beanstandungen an der Vertragsdurchführung, so ist der Kunde verpflichtet, diese Beanstandungen so schnell wie möglich, spätestens jedoch 14 Tage nach dem jeweiligen Anlass, der zur Beanstandung geführt hat, zu melden. Reklamationen können mündlich oder schriftlich unter jannes@site4work.nl mit dem Betreff "Reklamation" mitgeteilt werden.
- Die Beschwerde muss vom Kunden hinreichend begründet und/oder erläutert werden, damit Site4Work der Beschwerde nachgehen kann.
- Site4Work wird die Beschwerde so schnell wie möglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Beschwerde, inhaltlich beantworten.
- Die Parteien werden versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden.
Artikel 32 - Anwendbares Recht
- Das Rechtsverhältnis zwischen Site4Work und dem Auftraggeber unterliegt dem niederländischen Recht.
- Site4Work kann diese allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig ändern. Die aktuellste Version ist auf der Website zu finden.
- Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag zwischen Site4Work und dem Auftraggeber ergeben, werden von dem zuständigen Gericht des Landgerichts Rotterdam entschieden, es sei denn, das zwingende Recht sieht ein anderes zuständiges Gericht vor.
Diese Fassung wurde zuletzt am 12. November 2020 angenommen.